14.07.2026
Die Trockenheit spitzt sich weiter zu. Aufgrund anhaltender Hitze 🌡️
und akuter Brandgefahr 🔥 auf Feldern, Wiesen und in Wäldern bleibt die Situation kritisch. Auch der prognostizierte Regen bringt keine Entschärfung der Lage. Daher erlässt der Kanton Thurgau mit
sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke. Das seit dem
8. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin.
👉 zur Medienmitteilung: https://www.tg.ch/news.html/485/news/79400
08.07.2026
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im
Kanton Thurgau hat das Departement fĂĽr Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung
und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die
Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.
Die wenigen Regentropfen, die auf das Kantonsgebiet gefallen sind, konnten nicht zur
Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation im Kanton Thurgau beitragen. Der
Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker sind sehr trocken. Die
Bäume in den Wäldern zeigen Stresssymptome, ihre Blätter verfärben sich aufgrund
der Trockenheit. Laut Wetterprognosen soll es nach wie vor heiss und trocken bleiben.
Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen
Gefahren verlangen besondere Massnahmen. Die im Normalfall allgemein ĂĽblichen
Sorgfaltspflichten genĂĽgen in der derzeitigen Situation nicht mehr. Es gilt deshalb ein
vorĂĽbergehendes Verbot fĂĽr das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von
brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern
um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Die
Massnahmen treten heute Mittag um 12 Uhr in Kraft und gelten bis auf Widerruf.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.