Aktuell

08.07.2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im

Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung

und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die

Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.

Die wenigen Regentropfen, die auf das Kantonsgebiet gefallen sind, konnten nicht zur

Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation im Kanton Thurgau beitragen. Der

Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker sind sehr trocken. Die

Bäume in den Wäldern zeigen Stresssymptome, ihre Blätter verfärben sich aufgrund

der Trockenheit. Laut Wetterprognosen soll es nach wie vor heiss und trocken bleiben.

Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen

Gefahren verlangen besondere Massnahmen. Die im Normalfall allgemein üblichen

Sorgfaltspflichten genügen in der derzeitigen Situation nicht mehr. Es gilt deshalb ein

vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von

brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern

um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Die

Massnahmen treten heute Mittag um 12 Uhr in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.